Das Bewilligungsgesetz beschränkt den Grundstückerwerb in der Schweiz durch Personen im Ausland (Art. 1 BewG). Erfahren Sie nachfolgend, welche Möglichkeiten Sie als Ausländerin oder Ausländer haben, um in der Schweiz eine Liegenschaft zu erwerben. Nicht erlaubt bzw. nur mit einer Bewilligung, können nachfolgende Personen ein Grundstück erwerben: Ausländerinnen und Ausländer mit Wohnsitz im Ausland; Ausländerinnen…